(nicht akkreditiert)
Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). § 10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen. Nach § 3 sind für Regale Art, Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln. Umfang sowie der Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt.
Laut Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen - d.h. elektrisch angetriebene sowie statische Regale - systematisch und regelmäßig zu inspizieren. Wenn vom Regalhersteller aufgrund der Konstruktion oder der Einsatzbedingungen keine verschärften Inspektionen gefordert werden, sind die Regelungen der Norm DIN EN 15635 einzuhalten:
Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb. Dabei führt der Regalinspekteur Sichtkontrollen durch und inspiziert u. a., ob die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und die Beladung den Vorschriften entsprechen. Die Inspektion wird anhand eines standardisierten Inspektionsprotokolls systematisch durchgeführt. Abschließend werden die Ergebnisse protokolliert.
Durch das rechtzeitige Erkennen von Schäden können viele folgenschwere Unfälle vermieden werden.
Ein individuelles Protokoll dokumentiert das Ergebnis der Inspektion. Das Inspektionsprotokoll trägt die Kennung der vergebenen Inspektionsplakette und beschreibt den Standort und die Umgebungsbedingungen, geforderte Maßnahmen und festgestellte Abweichungen.